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   VG Berlin, 28.08.2012 - 80 K 2.12 OL   

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https://dejure.org/2012,39104
VG Berlin, 28.08.2012 - 80 K 2.12 OL (https://dejure.org/2012,39104)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.08.2012 - 80 K 2.12 OL (https://dejure.org/2012,39104)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. August 2012 - 80 K 2.12 OL (https://dejure.org/2012,39104)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Bindung strafgerichtlicher Feststellungen für ein Disziplinargericht; Vorliegen eines Dienstvergehens; Verhalten eines Beamten außerhalb des Dienstes; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 29.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2012 - 80 K 2.12
    In Bezug auf strafbares außerdienstliches Verhalten betont das Bundesverwaltungsgericht die Bedeutung der gesetzlichen Strafandrohung für die Maßnahmebemessung (vgl. Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 und 2 C 13.10-, juris 2 C 5.10 und Rn. 22 und 23 bzw. Rn. 25 und 26; Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 B 29.10 -, juris Rn. 12).

    Kommt ein Dienstbezug hinzu, so kann der Orientierungsrahmen bei einem Strafrahmen bis zu einem Jahr ebenfalls die Zurückstufung, bei einem Strafrahmen bis zu zwei Jahren sogar die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2010, a.a.O. Rn. 14).

    Hiervon ausgehend haben die Disziplinargerichte zu prüfen, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. dazu den letztgenannten Beschluss vom 21. Dezember 2010, a.a.O. Rn. 15).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2012 - 80 K 2.12
    In Bezug auf strafbares außerdienstliches Verhalten betont das Bundesverwaltungsgericht die Bedeutung der gesetzlichen Strafandrohung für die Maßnahmebemessung (vgl. Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 und 2 C 13.10-, juris 2 C 5.10 und Rn. 22 und 23 bzw. Rn. 25 und 26; Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 B 29.10 -, juris Rn. 12).

    Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht bei einem Strafrahmen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bei Fehlen jeglichen Dienstbezugs allenfalls eine Disziplinarmaßnahme im unteren Bereich für angemessen erachtet (vgl. Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 -, a.a.O. Rn. 23) und bei einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren die Zurückstufung als Orientierungsrahmen für die Maßnahmebemessung angesehen (vgl. Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 13.10 -, a.a.O. Rn. 26).

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2012 - 80 K 2.12
    Für die Frage, ob der Beamte im angeschuldigten Tatzeitraum seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, ist aber die damalige Sach- und Rechtslage maßgebend, soweit nicht im Hinblick auf den Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB für den Beamten materiellrechtlich günstigeres neues Recht gilt (vgl. dazu Urteil des BVerwG vom 25. August 2008 - 1 D 1/08 - Rn. 33 nach Juris m.w.N.).

    Auch wenn die Neufassung nach ihrem Wortlaut demnach nicht mehr auf die "Achtung", sondern nur noch auf das "Vertrauen" abstellt, so hat sich dadurch nichts zugunsten des Beamten geändert, betrifft "Vertrauen" doch die Erwartung, dass sich der Beamte nicht nur aus der Sicht der Bürger (Allgemeinheit) - wie man der amtlichen Begründung (BT-Drs. 16/4027, S. 34 zu § 48 des Entwurfs) entnehmen könnte -, sondern auch aus der Sicht seines Dienstherrn außerdienstlich so verhält, wie es von ihm im Hinblick auf seine Dienstpflichten als berufserforderlich erwartet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 2009 - 1 D 1/08 -, Rn. 53 nach Juris zur entsprechenden und insoweit gleichen Neuregelung im Bundesbeamtengesetz).

  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2012 - 80 K 2.12
    Die Auflösung des Beamtenverhältnisses beruht auf einer schuldhaften Verletzung von Dienstpflichten durch den Beklagten und ist ihm daher als vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (stRspr., vgl. BVerwG, Urteile vom 5. März 2002 - 1 D 8.01 -, juris Rn. 41 und vom 20. Februar 2002 - 1 D 19.01 -, juris Rn. 38).
  • BVerwG, 05.03.2002 - 1 D 8.01

    Pflichtwidriges Verhalten im Dienst - Diebstahl, Untreue, Urkundenfälschung und

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2012 - 80 K 2.12
    Die Auflösung des Beamtenverhältnisses beruht auf einer schuldhaften Verletzung von Dienstpflichten durch den Beklagten und ist ihm daher als vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (stRspr., vgl. BVerwG, Urteile vom 5. März 2002 - 1 D 8.01 -, juris Rn. 41 und vom 20. Februar 2002 - 1 D 19.01 -, juris Rn. 38).
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2012 - 80 K 2.12
    Zudem sind Entlastungsgründe nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2012 - 2 C 38.10 - juris Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2012 - 80 K 2.12
    Für die endgültige Bestimmung der Disziplinarmaßnahme ist dann entscheidend, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, NVwZ-RR 2007, 695 ).
  • BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03

    Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2012 - 80 K 2.12
    Setzt sich das Dienstvergehen - wie hier - aus mehreren Pflichtverletzungen zusammen, so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2004 - 1 D 18.03 - bei juris).
  • BVerwG, 26.08.2010 - 2 B 43.10

    Gerichtliches Disziplinarverfahren: offenkundig unrichtige Feststellungen aus

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2012 - 80 K 2.12
    Danach genügt allein das Bestreiten der Tat durch den Beklagten für einen Lösungsbeschluss nicht; es müssen tatsächliche Umstände dargetan werden, aus denen sich die offenkundige Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen ergeben kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2010 - BVerwG 2 B 43.10 - juris Rn. 6 und vom 28. Dezember 2011 - BVerwG 2 B 74.11 - juris Rn. 13.).
  • BVerwG, 19.06.2008 - 1 D 2.07

    Zollamtsrat a. D. (Sachgebietsleiter, u. a. zuständig für die Abwicklung von

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2012 - 80 K 2.12
    Unter diesen Voraussetzungen ist er als Beamter nicht mehr tragbar (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2008 - 1 D 2.07 - Juris Rn. 57 ff m.w.N.; st. Rspr. OVG Berlin-Brandenburg, vgl. zuletzt Urteil vom 5. November 2009 - OVG 80 D 6.08 - UA S. 21 f.).
  • BVerwG, 29.11.2000 - 1 D 13.99

    Postobersekretär bei der Deutschen Post AG; Vorwurf des Zugriffs auf

  • BVerwG, 16.03.2004 - 1 D 15.03

    In-sich-beurlaubter" Beamter des höheren Dienstes bei der Deutschen Post AG

  • BVerwG, 04.07.2000 - 1 D 33.99

    Unterschlagung einer als Fundsache anvertrauten Geldbörse durch einen Postbeamten

  • BVerwG, 06.06.2003 - 1 D 30.02

    Bundesbahnobersekretär (Zugbegleiter); Zugriff auf eingezogene Fahrgelder in Höhe

  • BVerwG, 28.12.2011 - 2 B 74.11

    Vorliegen einer Divergenz bei Bestehen eines Rechtssatzwiderspruchs der Gerichte

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2005 - 1 NDH L 1/04

    Voraussetzungen für die Aberkennung des Ruhegehalts; Rechtfertigung der

  • VG Magdeburg, 05.06.2013 - 8 A 10/12

    Disziplinarrecht (Disziplinarklage); Entfernung

    h.) Von der Höchstmaßnahme geht auch das Verwaltungsgericht Berlin in einer jüngeren Entscheidung vom 28.08.2012 (80 K 2.12 OL; juris) aus.
  • VG Magdeburg, 29.01.2013 - 8 A 22/12

    Disziplinarmaßnahme bei einer im Dienst begangenen sexuellen Nötigung

    e. e.) Von der Höchstmaßnahme geht auch das Verwaltungsgericht Berlin in einer jüngeren Entscheidung vom 28.08.2012 (80 K 2.12 OL; juris) aus.
  • VG Magdeburg, 24.01.2013 - 8 B 23/12

    Vorläufige disziplinarrechtliche Dienstenthebung bei Verdacht auf sexuelle

    Von der Höchstmaßnahme geht auch das Verwaltungsgericht Berlin in einer jüngeren Entscheidung vom 28.08.2012 (80 K 2.12 OL; juris) aus.
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